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Bußgeld Verkehrsrecht

Laute Musik im Auto: Das kann teuer werden !

Jeder kennt diese Situation, es läuft ein gutes Lied im Radio und dazu wird auch noch mitgesungen. Ganz nebenbei erhöht man auch immer mehr die Lautstärke der Anlage, sodass kaum noch das eigene Wort verstanden wird. Doch gibt es eigentlich eine Lärmgrenze für Musik im Auto, oder ist laute Musik gänzlich zulässig? Und wenn ja, welche Strafen drohen?

Gesetzliche Regelungen

Beim Blick ins Gesetz, in dem Fall die StVO, wird schnell klar; es existiert keine vom Gesetzgeber vorgeschriebene maximale Lautstärke in Dezibel. Es handelt sich um ein eher subjektives Kriterium, welches sich schlecht verallgemeinern lässt.

Doch damit kann der Fahrer keineswegs so laut Musik hören, wie er will. Es kommt immer darauf an, ob er weiterhin in der Lage ist, die Umgebung richtig einzuschätzen.

Eine Vorschrift, welche auf diesen Sachverhalt anzuwenden ist, ist der § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO:

“Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.” 

Es wird nicht konkret von zu lauter Musik gesprochen, aber dies leitet sich daraus logisch ab. Als Geräte sind z.B.: die Lautsprecheranlage, Kopfhörer oder auch Headsets vom Handy anzusehen.

Bußgeld und Folgen

Wenn die Polizei nun also davon ausgeht, dass die Musik in Ihrem Auto zu laut ist und Sie nicht in der Lage sind, die Umgebung korrekt zu erfassen, sondern die Musik zur Ablenkung verleitet, können die Beamten ein Bußgeld von 10€ verhängen.

Noch höher kann es allerdings ausfallen, falls Sie durch die Musik Einsatzsignale von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr überhören sollten.

Noch schlimmer und vor allem teurer kann es werden, sollte der Fahrer in einen Unfall verwickelt sein. In diesem Fall ist es auch unbeachtlich, ob der Fahrer überhaupt den Unfall verschuldet hat. So ist eine Teilschuld an dem Unfall sehr wahrscheinlich.

Bei eigenem Verschulden kann es noch härter kommen, wenn die eigene Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung den Fall als “grobe Fahrlässigkeit” behandelt. Dann bleibt der Verursacher auf allen Kosten sitzen.

Mancher mag sich nun vielleicht denken, einfach im geparkten Auto laut Musik zu hören, da dies keineswegs beim Fahren beeinträchtigt. Dennoch kann es auch hier Strafen geben, wenn sich z.B.: Anwohner durch den Lärm gestört fühlen und die Polizei rufen.

Fazit

Auch wenn es mitunter unterhaltsam sein kann, ist von zu lauter Musik dringend abzuraten. Denn es können nicht nur Strafen drohen, es ist auch gefährlich für sich selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer. Dabei ist immer auch an § 1 StVO zu denken, die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

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