Rheinische Post: Privatschulen stärker kontrollieren

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von Kirsten Bialdiga

Die Privatschulfreiheit ist in Deutschland in der Verfassung
verankert. Dahinter steht der Gedanke, dass der Staat nicht allein
über das Schulwesen bestimmen soll. Eine möglichst große Vielfalt an
Erziehungszielen und Bildungsideen soll es stattdessen geben. Des
Risikos waren sich die Verfasser des Grundgesetzes dabei offenbar
bewusst: dass ein paralleles, elitäres Schulsystem entstehen könnte.
Eines, das Kindern aus wohlhabenden Elternhäusern vorbehalten ist.
Aus diesem Grund schreibt das Grundgesetz vor, dass private Schulen
nur dann zu genehmigen sind, wenn sie eine solche Abschottung nicht
fördern. Wenn Akademikerkinder aber heute schon viermal häufiger
Privatschulen besuchen als Arbeiterkinder, dann spricht viel dafür,
dass die soziale Abschottung längst Realität ist. Ob dafür die Höhe
des Schulgeldes, die Aufnahmepraxis an diesen Schulen oder schlicht
unterschiedlich ausgeprägtes Interesse der Eltern an der Bildung
ihrer Kinder verantwortlich ist, ist dabei genau zu analysieren.
Aufgabe der Länder ist es in jedem Fall, dafür zu sorgen, dass sich
die soziale Spaltung unter den Schülern nicht vertieft. Wer gleiche
Bildungschancen propagiert, darf die Privatschulen nicht vergessen.

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Rheinische Post
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