Ausdruck aus dem Handelsregister

Ausdruck aus dem Handelsregister

Wie bekomme ich schnell einen Ausdruck aus dem Handelsregister?

In Deutschland gibt es viele lokale Handelsregister und der Sitz der jeweiligen Gesellschaft (GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG) bestimmt, bei welchem in Deutschland man einen Ausdruck aus dem Handelregister bekommt. Falls Ihnen die Zeit fehlt selbst nach dem entsprechenden Registergericht zu suchen und dann Kontakt aufzunehmen, dann können Sie auch unseren Service nutzen:

Wir rufen Ihnen die benötigen Informationen von dem betreffenden Amtsgericht ab, denn wir suchen damit in ganz Deutschland. Es reicht deshalb vollkommen aus, wenn Sie im unten aufgeführten Auftragsformular die Firma, also den Namen eingeben, wir suchen das richtige Handelregister heraus.
Welche Informationen können wir Ihnen aus einem der Handelsregister liefern?

Der sog. “Ausdruck”  wird oft auch noch als “Handelsregisterauszug” bezeichnet, gültig sind noch beide Bezeichnungen.

Was geht aus einem Ausdruck hervor?

Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings sind auch noch die alten Begriffe unbeglaubigter bzw. beglaubigter Handelsregisterauszug noch sehr gebräuchlich.

Auftragsarten / Ausdruck aus dem Handelsregister:
1.
Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister Online gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diesen Ausdruck aus dem Handelsregister von uns online und ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. Darauf ist dann interessanter Weise dann nicht mehr die Bezeichnung “Ausdruck aus dem …” zu finden, sondern “Abdruck aus dem Handelsregister”. Dieser Unterschied ist offensichtlich nicht weiter von Bedeutung und wird von Amtsgericht zu Amtsgericht anders gehandhabt. Aber es gibt Begriffe, die sich nicht geändert haben, wie zum Beispiel die Gesellschafterliste oder den Jahresabschluss einer Firma.

Das war ein Ausschnitt über die lieferbaren Dokumente, mehr finden Sie auf dem Handelsregisterauszug.

Auftragsformular anschauen: Ausdruck aus dem Handelsregister

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