Eigenverantwortliche Weiterbildung wird gefordert

Der „Wuppertaler Kreis“, ein Verband von 52 Weiterbildungsanbietern für Führungskräfteentwicklung, hat sich mit der Frage befasst wie zukünftig die betriebliche Weiterbildung gestaltet werden kann. Hintergrund ist, dass sich Firmen in einer sich schnell wandelnden, digitalen Arbeitswelt zurecht finden müssen.

Weiterbildung als wichtige Voraussetzung

Um die Mitarbeiter fachlich auf einem aktuellen Stand zu halten ist es wichtig, die Weiterbildung im Betrieb zu fördern. Nur so können Unternehmen flexibel auf Veränderungen reagieren und auf eine starke und flexible Mitarbeiterschaft setzen. Die digitale Revolution stellt Unternehmen und Mitarbeiter jedoch vor ständig neue Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Wuppertaler Kreis mehr Eigenverantwortung in der Weiterbildung von den Unternehmen, aber auch von den Mitarbeitern. Auch die Weiterbildungsanbieter selbst wollen mehr Eigenverantwortung fördern.

Was bedeutet das konkret für die Mitarbeiter?

Für Unternehmen und die betroffenen Mitarbeiter bedeutet dies, dass sie sich selbst für die Bildungsmaßnahmen verantwortlich fühlen sollen. Gerade die Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, ihre Qualifikationen auf dem aktuellen Stand zu halten und auch weiterzuentwickeln. Somit sollen sich die Mitarbeiter Berufs- und Arbeitsmarktfähig halten.

Für die Mitarbeiter bedeutet das ein Umdenken. In der Regel kümmern sich die Unternehmen um die Weiterbildung im Betrieb. In Zukunft sollen die Mitarbeiter sich selbst darum kümmern. Die Kosten der Weiterbildung sollen die Mitarbeiter selbst finanzieren. Bereits jetzt ist es so, dass der überwiegende Teil der Weiterbildungsangebote von den Teilnehmern selbst finanziert wird. Die vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten werden hierbei als ausreichend betrachtet.

Ablehnung eines gesetzlichen Anspruchs auf Weiterbildung

Während aus dem Bundesarbeitsministerium ein gesetzlicher Anspruch auf Weiterbildung gefordert wird, lehnt das der Wuppertaler Kreis entschieden ab. Der tatsächliche Bedarf an betrieblicher Weiterbildungen kann nur durch Unternehmen und Mitarbeitern im Rahmen der Personalentwicklung festgestellt werden. Ein staatlicher Eingriff ist da nicht zielführend.

Die Weiterbildungsanbieter sind jedoch in der Pflicht die Seminare und Inhalte den raschen Veränderungen der Digitalisierung anzupassen und die Qualifizierungsansprüche von Mitarbeitern und Unternehmen zu berücksichtigen.

Weiterbildung „on demand“

In der betrieblichen Weiterbildung wird es in Zukunft individuelle und maßgeschneiderte Bildungsangebote geben. Die Anbieter werden Bildungsinhalte bereitstellen, auch welche die Unternehmen je nach Bedarf zugreifen können.

Quelle: Weiterbildung für die Wirtschaft – Eckpunkte einer zukunftsorientierten Weiterbildungspolitik

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