Fast jeder hat heutzutage mit Vorurteilen zu kämpfen. Menschen werden nach ihrem Äußeren, ihrem Geschlecht, der Religion oder der Nationalität bewertet. Positive Charaktereigenschaften und Stärken einer Person treten dabei häufig in den Hintergrund. Das ist auch der Grund dafür, dass viele Bewerber schon vor dem persönlichen Vorstellungsgespräch vom Arbeitnehmer abgelehnt werden. Um das zu verhindern, gibt es in Deutschland die Möglichkeit, eine anonymisierte Bewerbung einzureichen. Gastartikel von Isabel Frankenberg

Anonyme Bewerbung

Laut einer Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit haben Personen mit einem türkischen Nachnamen eine 14-prozentige geringere Chance auf ein Vorstellungsgespräch. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer allein aufgrund der Nationalität des Bewerbers eine erfolgreiche Zusammenarbeit ausschließen. Abhilfe hierbei soll die anonyme Bewerbung schaffen. Ziel ist es, jedem die gleichen Chancen einzuräumen und der Diskriminierung entgegenzuwirken. Bei der anonymen Bewerbung erfolgt die Einladung allein auf Grundlage der Qualifikationen eines Bewerbers. Der Arbeitgeber entscheidet also weder aufgrund des Bewerbungsbildes, noch aufgrund weiterer persönlicher Angaben. Folgende Angaben entfallen auf einem anonymen Bewerbungsschreiben:

  • Name und Adresse
  • Geschlecht und Alter
  • Geburtsdatum und Familienstand
  • Herkunftsland
  • Bewerbungsbild

Stattdessen werden dem Arbeitgeber jedoch alle Qualifikationsangaben offengelegt. Dazu zählen beispielsweise Schul- und Berufsabschlüsse. Alle weiteren Angaben werden dem Arbeitgeber erst nach persönlicher Sichtung der anonymen Bewerbung freigegeben.

Die Vorteile einer anonymen Bewerbung liegen also klar auf der Hand. Während sich der Arbeitgeber während eines normalen Bewerbungsverfahrens noch von persönlichen Angaben oder Bewerbungsbildern beeinflussen lassen kann, wird bei der anonymen Bewerbung die Einladung zum Bewerbungsgespräch lediglich von den Qualifikationen des Bewerbers abhängig gemacht. Hiermit bietet die anonyme Bewerbung also eine Chancengleichheit für alle Menschen.

Gleichzeitig finden sich jedoch nicht nur Vorteile für das anonyme Bewerbungsverfahren. So kann dies gleichzeitig auch die Chancen auf einen Job verringern. Das gilt vor allem für junge Bewerber, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen. Häufig haben junge Arbeitnehmer wenig Berufserfahrung und können daher keine entsprechenden Qualifikationen nachweisen. Hierbei wäre es wiederum möglich, mit persönlichen Angaben zu punkten. Achtet der Arbeitgeber in diesem Fall jedoch ebenfalls nur auf die Qualifikationen, könnte es für junge Arbeitnehmer über dieses Verfahren schwer werden, einen Job zu finden. Daher sollten sich Arbeitnehmer schon vorab gründlich darüber informieren, welches Bewerbungsverfahren das passende für sie ist.

Über den Gastautor

Weitere Informationen zum Thema „Anonyme Bewerbung“ gibt es auf dem Portal www.hartz4hilfthartz4.de. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.hartz4hilfthartz4.de viele weitere Ratgeber, Informationen und eBooks zu Themen, wie Hartz4-Finanzen, Jobcenter sowie Wohnung& Miete.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten. Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

F222F