Prof. Bausback (CSU), Dienstaufsichtsbeschwerde für gerichtliche Willkür und gegen sozial schwache Menschen wieder kollegial weggebügelt?, 14.06.2017

MBild: Kollegial abdeckende Richterschweinchenittlerweile sind es über 32 Beschwerden für eine ganz einfache Reisekostenentschädigung, die seit über 3 Jahren zur Schikane und zu Grund- und Menschenrechtsverletzungen von mittellosen Hartz 4 Empfängern am LG-Coburg (Präsident Richter Anton Lohneis), abgedeckt durch das kollegiale OLG-Bamberg (Präsident Richter Clemens Lückemann) und das Landesjustizministerium (Prof. Winfried Bausback), nicht erfolgt.

Auch gemäss dem Deutschen Bundestag besteht im vorliegenden Fall ganz eindeutig ein Anspruch auf eine Reisekostenentschädigung Bundestag, Referat Pet 4 BMAS (Arb.), BMJV, BMZ, Pet 4-18-07-36-028633

Was der Gesetzgeber gerade solchen Menschen zumutet, für die er Vorschriften schafft, in diesem Fall also vorwiegend Bürgern mit geringem Einkommen oder Vermögen und erfahrungsgemäß allenfalls knapp durchschnittlichen Rechtskenntnissen, streift die Grenze des Grotesken (Krit auch Schachtel NJW 82, 89).
Baumbach/Lauterbach § 115 ZPO Rn. 2/49

Man versagt sozial schwachen Menschen zusätzlich zu der vorstehenden gesetzlichen Zumutung ihre Grund- und Menschenrechte willkürlich selbstverständlich um so Kosten zu sparen, weil man weiss, dass diese sich am schlechtesten oder gar nicht wehren können und begründet dass in der bayrischen Justiz auch damit, dass es sich bei solchen Menschen um “Rindviecher”, “Ochsen”, “Kühe”, “DAS NICHTS” usw. oder geistig kranke Menschen mit “rechtlichen Wahnvorstellungen” handelt, die rechtlich nicht das geringste verstehen können und “saudumm” sind (http://wp.me/p5OHH0-1rR).
Gleichzeitig kann man genau diese Menschen so auch automatisiert zeitsparend verurteilen, wenn diejenigen Menschen die Kosten der Reise zu einem Hauptverhandlungstermin nicht aufbringen können. (Die Anzahl erledigter Prozesse wird in der Justiz gerne als ein Beförderungskriterium angesehen (ZAPHeft 14/1990, S. 625). Mancher Richter oder Staatsjustizmitarbeiter macht sich so beim Landesjustizminister also doppelt beliebt und Beförderungsfähig.).

CSU hetzt im Nazi-Jargon gegen Hartz 4 Empfänger:
Wer in Hartz-IV rutscht, für den gelten die Grundrechte nicht mehr – was dieser Mensch vorher in seinem Leben gemacht hat, spielt keine Rolle.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/csu-hetzt-in-nazi-jargon-hartz-iv-schmarotzer.php

Es sind die Menschen, die uns Bürger vor entsprechenden staatlichen Schikanen und Grund- und Menschenrechtsverletzungen schützen sollen.
Man macht es bei Gericht im hochelitären sogenannten Hort des Rechts, der Gerechtigkeit und der Bürgerfreundlichkeit also nicht anders wie in manchen Jobcentern der ARGE:
“Das die Schwächsten sich schlecht wehren können wurde bei uns durchaus ausgenutzt.” https://www.youtube.com/watch?v=0SBMWN-7m-c
https://www.youtube.com/watch?v=SDicbVE2i1s

Oberstaatsanwalt Werner Schmidt-Hieber: „Handel mit Gerechtigkeit“ in DER SPIEGEL 1993, Seite 78:
„Ein Lehrer, der heute mit seiner Schulklasse das Gericht besucht, darf sich nicht mit einem einzigen Strafprozeß begnügen: Er wird seinen Schülern zeigen müssen, daß die kaltblütige Pedanterie des Strafverfahrens nur den Armen und Schwachen gilt.“

Einmal ist wegen der Nichtbearbeitung im vorliegenden Fall bereits der Bayerische Verfassungsgerichtshof tätig geworden (Vf. 85-VI-15 vom 10.06.2016).
Darauf hin wurde der Reisekostenentschädigungsantrag bearbeitet aber 2 mal von Richterin Ulrike Barausch  (LG-Coburg 2 Qs 42/16) mit rechtlichem Schwachsinn automatisiert abgewiesen. Richterin Ulrike Barausch: Ihre Eingaben bei Gericht sind nicht zu bearbeiten oder automatisiert abzuweisen, “wie es meine Kollegen auch alle machen”. Es liegt nur an Ihren “rechtlichen Wahnvorstellungen”, wenn Sie glauben, dass der Antrag bearbeitet werden müsste.
Nun haben halt auch der BayVerfGH und der Deutsche Bundestag die gleichen “rechtlichen Wahnvorstellungen” wie der Beschwerdeführer.
Gemäss Richterin Ulrike Barausch stehen besonders sozial schwachen Menschen auch keine Grund- und Menschenrechte zu. Die Abweisung des Antrags entgegen dem Gesetz und den Grund- und Menschenrechten verstösst zudem gegen das “Willkürverbot” (BVerfG 2 BvR 813/99 Rn 8) genau so wie auch die Strafentscheidung, die sie gemacht hat. Richterin Barausch wurde von Prof. Bausback feierlich und lobenswert zur Direktorin des AG-Lichtenfels befördert.

Zwischenzeitlich mussten erst 8 Beschwerden getätigt werden, damit der Beschwerdeführer eine Kopie des Reisekostenentschädigungssantrags erhielt, die der BayVerfGH für die weitere Beschwerde in der Sache selbst wünschte und die erst auch nicht bearbeitet worden sind.

Es gab die gleichen Textbausteine von Prof. Bausback, die mit der Sache im Grund auch gar nichts zu tun haben, weil man glaubt es mit Bürgern als Nichjuristen, die rechtlich “saudumm” sind machen zu können:
Prof. Bausbacks Willkürjustiz als Amtshilfe bei der Nichtbearbeitung von Dienstpflichten, von Willkür und fachlicher Inkompetenz mit Bürgerschädigung, 12.12.2016

Die ganzen Äusserungen von Prof. Bausback seiner Landesjustizministerseite sind alle gelogen und nur zum Spott und Hohn über geschädigte Menschen da:
“Opferschutz”
“Die Justiz hat ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Menschen.”
“Die Justiz ist für die Menschen da.”
„Die Justiz ist für die Menschen da. Sicherheit und Gerechtigkeit sind unser Anliegen.“

Der Präsident des OLG-Bamberg:
„Trotz immer komplexer und umfangreicher werdender Verfahren und Aufgaben ist es Anspruch und Ziel des Oberlandesgerichts Bamberg, den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine sichere, schnelle und effiziente Erledigung ihrer rechtlichen Anliegen zu ermöglichen. …somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz beitragen.“

Das ist alles Bürgerverarschung. Man hat auch gar nicht das Ziel von einer derzeit bürgerschädigenden Justiz zu einer Bürgerfreundlichen zu werden, wie es der Präsident des OLG-Bamberg erklärt, sondern ganz im Gegenteil.
Abgesehen davon, dass Justizopfer, die sich beschweren viel lieber auch noch zusätzlich gegen das Willkürverbot vestossend schädigend verfolgt werden, ist das folgende Schreiben von Prof. Bausback der stete Textbaustein, den man bekommt.

Herr Dr. Brosa, der mit den Leuten in Justizministerien auch schon viel zu tun hatte, hat seine Erfahrungen als Bürger folgendermassen kundgetan:
“Das Personal der Justiz-Ministerien ist immer das abscheulichste. Wenn man in eine Justizvollzugsanstalt ginge und einige der dort Einsitzenden blind zu Staatsanwälten und Richtern beförderte, könnte die Auswahl nicht schlechter sein als die eines Justiz-Ministeriums.”
https://bloegi.wordpress.com

Es geht nur um die Nichtbearbeitung des Verfahrens welches seit 9 Monaten wieder nicht bearbeitet wird. Und gerade eine Nichtbearbeitung unterliegt der Dienstaufsicht.
Dafür ob ein so lange andauerndes Verfahren unangemssen ist, kommt es natürlich auch darauf an inwieweit durch die nicht erfüllten Ansprüche Grund- und Menschenrechte verletzt werden. Aber auch stellt eine unangemessene Dauer selbst eine Grund- und Menschenrechtsverletzung dar.

Prof. Bausback:
http://www.justizfreund.de/beitraege/20170614baystaatsministerium.pdf
20170614baystaatsministerium

„Ausnahmsweise dürfe die Dienstaufsicht aber einschreiten, wo dem Richter bei seiner Rechtsprechungstätigkeit offensichtliche und jedem Zweifel entrückte Fehlgriffe unterlaufen; in einem solchen Fall dürfe auch dem Richter vorgehalten werden, dass er sich nicht gesetzestreu verhalten habe“ (DRiZ 1991, S. 410-411)
„Die Dienstaufsicht trägt zur Sicherung des Justizgewährungsanspruchs des Bürgers bei. Sie soll eine den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechende, geordnete Rechtspflege gewährleisten und sicherstellen, dass die richterlichen Dienstpflichten eingehalten werden. Dazu ist auch bei Richtern ungeachtet der verfassungsrechtlichen Garantie ihrer Unabhängigkeit eine Dienstaufsicht zulässig (vgl. BGHZ 112, 189, 193; Senat, Urteil vom 24.11. 1994 – RiZ[R] 4/94 –, NJW 1995, 731, 732). Die Dienstaufsicht der zuständigen obersten Landesbehörden berührt als solche die richterliche Unabhängigkeit nicht, solange sie sich im Rahmen des § 26 DRiG hält (vgl. BVerfGE 38, 139, 151 f.).
Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Wenn Schulze-Fieutz (Dreier, Grundgesetz, 2000, Art. 97 Rn. 33) von “Leisetreterei” spricht, dann ist das noch eine Verharmlosung.
„Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird “kollegialiter” unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt.
Dr. Egon Schneider Richter am OLG-Köln

Das wird zur Rechtsbeugung selbstverständlich weggelassen:
Der Präsident des LG-Bielefeld Dr. Günter Schwieren erklärt dazu in seinem Schreiben vom 13.12.2012 (313 E-AG Minden 78 (3)) folgendes:
Der Dienstaufsicht über Richter sind wegen der in Artikel 97 des Grundgesetzes verbürgten Unabhängigkeit enge Grenzen gezogen. Es darf im Rahmen der Dienstaufsicht lediglich geprüft werden, ob Richter ihre Dienstgeschäfte äußerlich ordnungsgemäß und unverzögert erledigen.

„…An sich könnte man untätige oder nicht auf verzögernde Parteien einwirkende Gerichte mit einem bloßen Verweis auf das geltende Recht zum schnelleren Betreiben eines Verfahrens bewegen. Denn das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf effektiven Rechtsschutz garantiert insbesondere einen „zeitgerechten″ Rechtsschutz. …“
http://www.cmshs-bloggt.de/dispute-resolution/wenns-mal-wieder-laenger-dauert-198-gvg-bei-verfahrensverzoegerungen-im-zivilprozess/

Und genau nur darum geht es. Aber insbesondere auch, weil mit der Nichtbearbeitung und durch die Nichterstattung der Reisekosten seit über 3 Jahren für einen Hartz 4 Empfänger auch noch verstossend gegen das Willkürverbot Grund- und Menschenrechte verletzt werden aber Grund- und Menschenrechte der Bürger sind auch für Prof. Bausback nicht existent, denn es gibt auch für ihn nur die richterliche willkürliche Freiheit mit einer möglichst hohen schädigenden Gewalt des Staates, die eben völlig willkürlich von der Justiz und von ihm getätigt werden darf.

OVG NRW 21 A 3069/96.A vom 01.11.1999
…Aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, ergibt sich, daß es geboten ist, Vorkehrungen zu treffen, die auch Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gerichten ermöglichen. …

BVerfG 2 BvR 813/99:
Bei der Auslegung des Merkmals der Erforderlichkeit der Auslagen des bestellten Verteidigers sei mittelbar auch das Interesse des Beschuldigten an effektiver Verteidigung zu beachten. Dem würden die angegriffenen Entscheidungen nicht gerecht. Jedenfalls soweit die Erstattung der Auslagen für die Informationsreise versagt wurde, sei auch das Willkürverbot verletzt worden; denn insoweit gingen die angegriffenen Entscheidungen darüber hinweg, dass die Erforderlichkeit der Informationsreise bereits bindend festgestellt worden sei (§ 126 Abs. 2 Satz 2 BRAGO)
…denn die angegriffenen Entscheidungen deuten im Blick auf die ständige Rechtsprechung, die ihnen zugrunde liegt, auf eine generelle Vernachlässigung dieser Grundrechte hin (vgl. BVerfGE 90, 22 <25>).

Das die Reisekostenerstattung mit hahnebüchenen rechtlichen Unsinn bisher 3 mal abgewiesen wurde kommt noch als ganz besondere Schikane Prof. Bausbacks Justiz hinzu und dazu noch der Spott und Hohn: “„Die Justiz ist für die Menschen da. Sicherheit und Gerechtigkeit sind unser Anliegen.“ usw.
Die Beschwerde über die Nichtbearbeitung ist auch schon 3 mal an den Präsidenten des LG-Coburg geschickt worden und an den Präsidenten des OLG-Bamberg und es ist nichts geschehen. Es ist ein familiärer kollegialer Abdeckbetrieb (“Systemfehler”, Der Spiegel 51/2013).

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Damit sich Prof. Bausback seiner Willkürjustiz in denen die Grundrechte der Bürger nichtexistent sind auch sicher sein kann und damit sich niemand dagegen wehren kann, setzt er entsprechende Verfassungsfeinde, die das alles am OLG-Bamberg familiär kollegial abdecken an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof:
Clemens Lückemann, Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, wurde Mitte Februar vom Bayerischen Landtag mit Wirkung ab 1. März 2015 zum Verfassungsrichter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Lückemann wird diese Tätigkeit im Nebenamt ausüben.
https://www.tvo.de/olg-bamberg-praesident-lueckemann-zum-verfassungsrichter-gewaehlt-135287

Gewichtiger ist, dass er ohne Wenn und Aber für die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte eintritt, was sie faktisch zum verlängerten Arm der Politik macht.
Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“.
http://www.mainpost.de/ueberregional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052

Hier und auch dort (https://martindeeg.wordpress.com/2014/07/19/behordlich-gerichtliche-lebenszerstorung-tater-abgetaucht-3-der-rechtsradikale-clemens-luckemann-olg-prasident-bamberg-und-seine-kleinen-csu-kampfer) kann man die Arbeit seiner Justiz kennenlernen:
…Außerdem packte er die Gelegenheit beim Schopf, um eine „bodenlose Kampagne interessierter Kreise gegen die bayerische Justiz“ zu beklagen. „Die Justiz ist seit geraumer Zeit Objekt verzerrender Darstellungen ihrer Arbeit“, so Lückemann. Dabei würde „bewusst die Grenze zwischen selbstverständlich legitimer Kritik und gezielter Verunglimpfung“ überschritten. Das „bodenlose Genre der Gerichtsshows“ habe glücklicherweise sein Ende gefunden, jetzt sieht Lückemann die Schulen gefragt, ein „realitätsnahes staatsbürgerliches Wissen über Aufgabe und Funktionsweise der Justiz“ zu vermitteln.
http://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Amtsgerichte-Direktoren-Oberlandesgerichte;art129810,7588971

Auch die Opfer von Herrn Leipziger wie Gustl Mollath zählen nicht aber gar nicht und man belobigt sich sogar auch für die schädigende Tätigkeit gegenüber den Opfern:
Lückemann sprach, auch ohne das Verfahren näher zu nennen, von „schweren Stürmen“, denen Leipziger standgehalten habe. Und bedankte sich „voller Hochachtung“ für die Zusammenarbeit mit der Justiz.
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/forensik-ade-klaus-leipzigers-abschied_547533

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3 Antworten zu Prof. Bausback (CSU), Dienstaufsichtsbeschwerde für gerichtliche Willkür und gegen sozial schwache Menschen wieder kollegial weggebügelt?, 14.06.2017

  1. Manfred Rösler sagt:

    Informationen zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde gegen offensichtlich absichtlich gesetzwidrig arbeitende Richter, habe ich in meinen Kommentaren, hier beim justizfreund . de , zu dem Artikel “Fall Hermani: Staatsanwalt und Richterschaft eine kriminelle Vereinigung und Bürger ohne Chance”, geschrieben.

  2. Menschenrechtler sagt:

    Die Auswirkungen des Verhaltens in den Strukturen der DDR sowie der BRD, die Entstehung der Reichsbürgerbewegung und Lösungen.

    In der DDR waren „Staatsdiener“ (das waren gleichzeitig Parteimitglieder) nach der dem Gruppenegoismus entsprechenden Devise „die Partei hat immer recht“ ermächtigt, den Untergeordneten Freiheit und Besitz wegzunehmen. Das hatte die Auflösung der DDR bewirkt. In der DDR kritisierte die Kirche den Staat, in der BRD lobt sie den Staat mit seinem Grundgesetz (mit Gottesbezug), ohne zu hinterfragen, ob Grundgesetz, Gewaltenteilung, Legitimationskette usw. wirken oder ob es nur Theorien sind.
    Nach meinen Erfahrungen kann in der BRD jeder, der sich „das Sagen“ besorgt hat, andere anschmieren und abservieren und Herrschende können durch den Gruppenegoismus weitestgehend ungestraft Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen begehen und vorgeschädigte Bürger weiter anschmieren, abservieren und ggf. einsperren (Zeugenaussagen in dieser Richtung z.B. unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 und http://www.odenwald-geschichten.de/?s=fahsel, http://unschuldige.homepage.t-online.de, http://www.sgipt.org/lit/sonstige/FDRSDuPO.htm, https://www.caritas.de/pressemitteilungen/rechtsbruch-auf-kosten-der-armen/114702/?searchterm=rechtsstaat bzw. https://www.youtube.com/results?search_query=Rechtsbeugung ).
    Die sogenannte Reichsbürgerbewegung entstand und wächst, weil Bürger das aktuelle menschenrechtswidrige Treiben Herrschender nicht ertragen können. Dass manche arg ausflippen, ist so normal wie die täglichen Rechtsbeugungen durch BRD-Organe.
    Man meint zwar und es wird gelehrt, dass mit Worten wie z.B. mit Verträgen und Gesetzen (Grundgesetz und Verfassungen) das Verhalten Herrschender menschenfreundlich getrimmt wird und dass Herrschende das Grundgesetz und andere Schutzbestimmungen sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung aus gutem Willen eifrigst studieren und sich strikt daran halten, aber die Geschichte hat aufgezeigt und wissenschaftlich ist erwiesen, dass Macht mies macht, vgl. z.B. http://www.alltagsforschung.de/hang-zum-sadismus-macht-macht-mies/ , http://www.leadion.de/artikel.php?artikel=0901, das Milgram-Experiment usw..
    Bürgerbeteiligung, z.B. durch Volksentscheide ( https://www.volksentscheid.de/ ), insbesondere auch ein Erfolg der im Internet zu findenden Aktion „Strafbarkeit von Rechtsbeugung wiederherstellen, Bürgergerichte einführen !“ könnten gegen schlechte Verhaltensweisen und damit gegen Sadismus und Kumpanei der Herrschenden helfen. Sollte der alte Stil beibehalten werden, nach dem Herrschende mit irgendwelchen Weltanschauungen das Recht beanspruchen, von edler Natur zu sein und damit ungeschoren Menschenrechtsverletzungen betreiben können, wird eine andere Gesellschaftsform entstehen, die auch eine Diktatur sein könnte.
    Das Recht hat bisher sowieso weniger der Freiheit als der Macht gedient (Richter a.D. Rudolf Wassermann, http://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1966/1966-01-a-041.pdf ).
    Zu der vom 3. Reich übernommenen Mentalität der heutigen Justiz hatte sich Staranwalt Rolf Bossi ausgiebig geäußert (vgl. https://schweinestaat.wordpress.com/2014/10/14/bay-nazijustiz-was-ich-schon-immer-sage/ ). Der Richter a.D. Prof. Dr. Bernd Rüthers hat dazu ein Buch geschrieben „Die heimliche Revolution vom Rechtsstaat zum Richterstaat“. Auch sonst bewegt sich alles Richtung Diktatur. In Großbritannien plant man bis zu 15 Jahre Haft für Bürger, die Terror, Propaganda oder „RECHTE“ Seiten besuchen, vgl. https://politikstube.com/wer-rechte-seiten-besucht-soll-bis-zu-15-jahren-in-haft/ und die Todesstrafe ist im EU-Vertrag versteckt, vgl. https://www.youtube.com/watch?v=Ud-N4x3_814 .

  3. ron sagt:

    ganz genau so ist es !
    und wen interessiert es ?

    hier wird gerade geschossen ….

    Assis üben ….
    und wen interessiert es in diesem Betrugssystem Justiz ?

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