Auskunft über eine englische Limited aus dem Handelsregister von England erhalten.

Auskunft über eine englische Limited aus dem Handelsregister von England erhalten.

England – die englische Limited Company.

In Deutschland ist Sie immer beliebter: Die Limited Gesellschaft oder hier auch englische Limited genannt. Aber die Mini-GmbH, die so genannte Unternehmergesellschaft aus Deutschland (haftungsbeschränkt) holt immer mehr auf. Das ist kein Wunder, als eine Art Gegenentwurf zur Lmited Company war sie ja auch mit gedacht. Das Ziel bestand ja auch darin, den Existensgründern zu helfen, die nur ein geringes Startkapital zur Verfügung haben aber trotzdem loslegen und damit ihr Risiko minimieren wollen. So kam es zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Aber zurück zur Limited Gesellschaft. Wo erhält man Informationen über eine Limited Company aus England ?

Diese Limited Gesellschaften sind beim Handelsregister in England registriert, jedenfalls ist das Companies House, das Handelsregister von England vergleichbar mit dem Handelsregister in Deutschland. Aber auch in anderen europäischen Ländern ist diese Rechtsform verbreitet: Irland, Guernsey, Jersey und Malta. Wenn man also in England nicht fündig wird, dann sollte man auch diese Länder prüfen.

Im Handelsregister von England, also dem Companies House, kann man eine Vielzahl von Dokumenten über eine einzelne englische Limited abrufen. Im Gegensatz zu einem Handelsregisterauszug aus Deutschland, gibt es viele Unterschiede.

Der Hauptunterschied: Einen regulären Handelsregisterauszug gibt es dort nicht, man muss sich vielmehr so einen Auszug aus den vorhandenen Dokumenten selbst zusammenstellen. Das liegt daran, dass eine  englische Limited regemäßig Erklärungen an das Handelsregister in England einreichen muss, meist zum Ende eines Geschäftsjahres. Welches dann genau, dies hängt davon ab, wie aktiv und wie wirtschatlich potent die Limited in diesem Geschäftsjahr war. Das kann dann schnell zu einer gewissen Unübersichtlichkeit führen.  Neben einer guten Kenntnis der englischen Sprache ist auch Fachwissen nötig, in etwa das, dass ein Annual Account einer Jahresbilanz gleichkommt, ein Director der Geschäftsführer, ein Shareholder ein Gesellschafter ist usw. Es ist daher günstig mit dem Abruf von Dokumenten jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennt bzw. Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England hat.

Welche weiteren Informationsquellen gibt es noch?

Wenn eine englische Limited ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Über diese könnte man dann einen deutschen Handelsregisterauszug abrufen. Allerdings basiert der nur auf den Daten dieser Zweigniederlassung. Aber der wäre ein guter Ausgangspunkt, um auch beim Handelsregister in England prüfen zu können. Dazu gibt es noch einen weiteren Aspekt: Es ist schon vorgekommen, dass die Zweigniederlassung in Deutschland noch registriert, die eigentliche englische Limited beim Handelsregister in England aber längst gelöscht war. Rechtlich natürlich ein Unding. Aber so eine Löschung geschieht schnell, nämlich dann, wenn eine Limited in England Pflichten versäumt hat. Eine Limited ist dort schnell gegründet, kann aber auch schnell wieder gelöscht werden. Von so einer konkreten Situation erfährt man dann in Deutschland nur eher zufällig.

Was bieten wir Ihnen hier an?

Wir holen seit Jahren die Auskünfte über englische Limited ein und wissen, ausgehend von Ihrem Auftrag, welche Datensätze relevant sind und welche eher nicht. In der Regel können wir diese Dokumente dann innerhalb von wenigen Stunden übermitteln. Auf dem sich gleich öffnenden Auftragsformular finden Sie alle wichtigen Details.

Auftragsformular: Englische Limited-Registerauszug

Kommentare sind geschlossen.