Lausitzer Rundschau: Niemand muss so was verstehen Zum Fall Hübner in Brandenburg

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Es wird allerhöchste Zeit, dass die Wählbarkeit
von kommunalen Spitzenbeamten auch in Brandenburg eindeutig geregelt
wird. Die Wähler sind zu Recht sauer, wenn ihnen zuerst ein Kandidat
als “wählbar” auf den Stimmzettel geschrieben wird, der das Amt aber
möglicherweise gar nicht antreten darf, weil am Ende das
brandenburgische Beamtenrecht dagegen steht. So geschehen in Guben im
vorigen Sommer. Noch immer empfinden viele Neißestädter deshalb die
Suspendierung des Wahlsiegers als “Aushebeln des Bürgerwillens”. So
ein rechtliches Verwirrspiel mag auch tatsächlich eine spannende
Herausforderung sein zum Gehirnjogging für angehende
Verwaltungsjuristen. Für die Lebenswirklichkeit sind derartige
gesetzliche Winkelzüge untauglich. In Sachsen und anderen
Bundesländern gibt es solch klare Regeln übrigens längst.

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