Bei zwei VHS-Stellen keine Wiederbesetzungssperre
Einstimmig haben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses vorgestern bei zwei Stellen der Volkshochschule der Aufhebung der bei freigewordenen Planstellen üblicherweise vorgeschriebenen sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre zugestimmt. Es ging zum einen um die Bereichsleitung Schulische Abschlüsse zum 1.1.2017; der derzeitige Stelleninhaber scheidet altersbedingt zum Jahresende aus dem Dienst aus. Zum anderen geht es um die Nachbesetzung einer Sachbearbeiterstelle in der VHS-Kursorganisation zum 1.1.2017. Die bisherige Stelleninhaberin hatte zum 1.8.2016 innerhalb der Verwaltung gewechselt, so dass gegenwärtig „erheblichen Schwierigkeiten“ bezüglich der Erstellung des Programmheftes für das 1. Semester 2017 bestehen; diese Arbeiten beginnen bereits im September und seien „im Wege der normalen Vertretungsregelung nicht realisierbar“.
Gemäß Weiterbildungsgesetz, §§ 11 und 13, sind Volkshochschulen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner/innen verpflichtet, zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Weiterbildungsangeboten mindestens 6.400 Unterrichtsstunden jährlich durchzuführen. Um dies dauerhaft zu garantieren, erstattet das Land dem Träger im Rahmen besagten Pflichtangebots für je 1.600 Unterrichtsstunden die entstehenden Kosten einer pädagogisch hauptamtlich besetzten Stelle. Eine Stelle gilt dabei nach § 8 als besetzt „wenn auf ihr eine vollzeitlich beschäftigte Person oder in entsprechendem Umfang mehrere teilzeitbeschäftigte Personen geführt werden.“ Konkret bedeutet dies, dass die unmittelbare Naschbesetzung der Bereichsleiterstelle „Schulische Abschlüsse“ notwendig, um das VHS-Pflichtangebot sowie den laufenden Unterrichtsbetrieb im Bereich der VHS-Schulabschlusskurse sicherzustellen. Eine Nicht-Wiederbesetzung würde sonst die Landesförderung der Stelle (derzeit 51.130 Euro pro Jahr) und weitere spezifische Fördergelder (knapp 95.000 Euro p.a.) gefährden, bezogen auf das VHS-Angebot im Bereich der schulischen Abschlüsse insgesamt.
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