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Recht auf VergessenGoogle weigert sich, der französischen Forderung nach weltweiter Löschung von Daten im Rahmen des Rechts auf Vergessen nachzukommen und geht in Berufung. Die zuständige Behörde in Frankreich hatte zuvor gefordert, dass Suchmaschineneinträge, die unter das Recht auf Vergessen fallen, nicht nur im jeweiligen Land sondern weltweit gelöscht werden müssen.

 

 

Frankreich und Kanada fordern weltweite Datenlöschung

Im Streit um das Löschen von Daten aus dem Index der Suchmaschinen, allen voran Google, im Zusammenhang mit dem so genannten Recht auf Vergessen bzw. dem Recht auf Vergessen werden ist derzeit besonders der Blick nach Frankreich interessant. Dort hatte die Commission Nationale de l'informatique et des Libertés (CNIL) Google dafür kritisiert, Löschungen nur im jeweiligen Land vorzunehmen, aus dem die Beschwerde stammt, die Daten jedoch auf anderen Seiten wie zum Beispiel google.com weiterhin vorzuhalten. Gleichzeitig drohte die Behörde mit einer möglichen Strafzahlung von 150.000 Euro. Eine ähnliche Entscheidung hatte im Juni ein kanadisches Gericht getroffen.

 

Google geht gegen französische Entscheidung vor

Google fordert die französische Behörde nun auf, die Entscheidung zurück zu nehmen und geht vor Gericht in Berufung. Peter Fleischer, Global Privacy Councel bei Google, schreibt dazu im Google Europe Blog:

While the right to be forgotten may now be the law in Europe, it is not the law globally. Moreover, there are innumerable examples around the world where content that is declared illegal under the laws of one country, would be deemed legal in others: Thailand criminalizes some speech that is critical of its King, Turkey criminalizes some speech that is critical of Ataturk, and Russia outlaws some speech that is deemed to be “gay propaganda."

Weiter schreibt er:

As a matter of principle, therefore, we respectfully disagree with the CNIL’s assertion of global authority on this issue and we have asked the CNIL to withdraw its Formal Notice.

Das Problem beim Recht auf Vergessen ist ein Widerstreit der Interessen: Auf der einen Seite ist der Wunsch der Betroffenen nachvollziehbar, dass ihre Daten komplett aus den Indizes der Suchmaschinen verschwinden. Wenn man zum Auffinden der Daten einfach die Domain wechseln und zum Beispiel google.com aufrufen muss, ist das für denjenigen, um dessen Daten es geht, kaum befriedigend. Auf der anderen Seite ist jedoch auch das Interesse der Suchmaschinen berechtigt: Man kann kaum wünschen, dass ein einzelnes Land über die Datenhaltung eines Unternehmens bestimmen darf, das weltweit tätig ist. Wenn zum Beispiel Länder, in denen die Meinungsfreiheit weniger ausgeprägt ist als in Westeuropa, darüber befinden könnten, welche Ergebnisse hierzulande auf den SERPs erscheinen, so kann das kaum jemand ernsthaft in Erwägung ziehen.

 

Sinnvolle Lösung für den Streit: Zugang zu anderen Google-Domains erschweren

Die einzig sinnvolle Lösung erscheint die, den Zugang zu Google-Domains anderer Länder zu erschweren, so dass nur noch die Google-Suche genutzt werden kann, die für das Land gedacht ist, in dem man sich befindet. Google hat bereits technische Maßnahmen getroffen, die den Aufruf von google.com aus Europa erschweren. Analog gilt diese Forderung natürlich auch für alle anderen Suchmaschinen. Damit würde erstens dem Bedürfnis nach Nicht-Verfügbarkeit bestimmter Daten im jeweiligen Land entsprochen und zweitens bliebe das Recht der Suchmaschinen unangetastet, international unterschiedliche Inhalte auszuspielen.

 

Titelbild © Feng Yu - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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