Dewes: “Die Botschaft der Schneider-Studie ist verheerend!”

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BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hat der These
des Linzer Wirtschaftsprofessors Friedrich Schneider widersprochen,
der gesetzliche Mindestlohn verleite zu mehr Schwarzarbeit. “Dessen
Studie gleicht einer Kaffeesatzleserei, weil sich nicht schlüssig
belegen und exakt voraussagen lässt, dass die Schattenwirtschaft
infolge des Mindestlohns in diesem Jahr – wie behauptet – um 1,5
Milliarden Euro wachsen wird. Der Untersuchung zufolge soll die Zahl
der Schwarzarbeiter 2015 um 30.000 auf rund 7,8 Millionen zunehmen.
Für die gesellschaftliche Akzeptanz des vom Zoll kontrollierten
Mindestlohns sei die Botschaft der Schneider-Studie verheerend, so
Dewes.

Die Zollgewerkschaft unterstrich, die starke Zunahme der
Beschäftigung zu niedrigen Löhnen in Deutschland und die Flucht in
die Schattenwirtschaft in den vergangenen Jahren sei für den
Gesetzgeber gerade der Anlass für das Mindestlohngesetz gewesen. Nach
Angaben des Statistischen Bundesamts hatten 2001 noch 17,4 Prozent
der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten für einen Lohn, der weniger
als zwei Drittel des Medianbruttolohnes betrug. 2010 erhielten
bereits 21,7 Prozent der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten einen
solch niedrigen Lohn.

Nach den bisherigen Erfahrungen bei der Kontrolle des Mindestlohns
durch den Zoll sieht Dewes keine Anzeichen für den nach der Studie
behaupteten Zusammenhang zwischen der Einführung des gesetzlichen
Mindestlohns und dem Wachstum der Schattenwirtschaft. Im Gegenteil,
das Fehlen eines Mindestlohns war in der Vergangenheit ein Anreiz,
einen Lohnunterbietungswettbewerb zwischen den Unternehmen auch zu
Lasten der sozialen Sicherungssysteme zu führen.

Auch vor dem Hintergrund, dass beim Zoll schon mehrjährige
Erfahrungen zu Branchenmindestlöhnen gesammelt werden konnten, seien
die in der Studie behaupteten Effekte nicht nachweisbar. Zwar werde
von Professor Schneider einschränkend festgestellt, dass die wie auch
immer gearteten –Verwerfungen– durch den Mindestlohn moderat seien
und die Lohnuntergrenze auch positive Effekte auf den Arbeitsmarkt
habe. Es werde aber nicht erklärt, um welche Verwerfungen es sich
handele. Solange müssten die Zahlen in das “Reich der Spekulation”
verwiesen werden, erklärte der Zollgewerkschafter.

Auch kann Dewes die Aussage von Professor Schneider nicht
nachvollziehen, dass ein regional gestaffelter Mindestlohn
“ökonomisch schlauer” gewesen wäre. Nachdem gerade in Ostdeutschland
bei der Entlohnung ein Flickenteppich entstanden sei, sei es dem
Gesetzgeber zu Recht um eine flächendeckende Lösung gegangen, betonte
er. Im Hinblick auf die bis 2017 geltenden Übergangsregelungen
empfahl er, dem Mindestlohngesetz Chancen einzuräumen, positive
Wirkungen zu entfalten.

Pressekontakt:
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169-170
10117 Berlin
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