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Aldi-Zufahrt: Die Widersprüche sind noch nicht aufgeklärt

Pressemitteilung des Heimatbundes Lüttringhausen

Seit nunmehr sechs Monaten versucht der Heimatbund Lüttringhausen, die Umstände zu klären, die zu einer Genehmigung der verkehrlichen Anbindung des neuen Aldi-Marktes in Lüttringhausen an die Kreuzbergstraße gegenüber dem Rathaus geführt haben. In einem Schreiben an den Heimatbund hat jetzt der Oberbürgermeister die Rechtslage aus der Sicht der Stadt Remscheid dargestellt. Allerdings kann dieses Schreiben in keiner Weise überzeugen. Das Gegenteil ist der Fall. Aus der Stellungnahme des Oberbürgermeisters ergibt sich, dass am 21. März 2013 als Ergebnis einer Ortsbesichtigung, an der Vertreter der Polizei, der Stadtwerke, der Ordnungsbehörde und des Straßenbaulastträgers (Stadt Remscheid) teilnahmen, einvernehmlich festgestellt wurde, dass eine Genehmigung einer verkehrlichen Anbindung des Aldi-Marktes an die Kreuzbergstraße nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen könne:

  • Die im Bereich der geplanten Aldi-Zu- und Abfahrt liegende Bushaltestelle muss bis an die Einmündung der Richard-Koenigs-Straße vorverlegt werden.
  • Die Ampelanlage an der Kreuzung Richard-Koenigs-Straße / Kreuzbergstraße / Gneisenaustraße muss veränderte Phasen erhalten.
  • Die Spuraufteilung vor der Ampelanlage muss angepasst werden.

Alle am Verfahren beteiligten Dienststellen haben folglich festgestellt, dass eine Zu- und Abfahrt des neuen Aldi-Marktes an der Kreuzbergstraße nur genehmigt werden kann, wenn diese Voraussetzung erfüllt werden. Dies war und ist aber nicht der Fall, denn der Oberbürgermeister teilt in seinem Schreiben mit, dass in der weiteren fachlichen Bearbeitung erkannt wurde, dass eine Änderung der Lichtsignalanlage nicht erfolgversprechend sein würde und deshalb von einer Änderung abgesehen wurde. Auch eine anschließend von der Verwaltung vorgeschlagene Teilverlegung der Bushaltestelle konnte nicht realisiert werden, da die Bezirksvertretung Lüttringhausen dies im März ablehnte.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bereits am 21. März 2013 von den zuständigen Fachdienststellen geforderten Bedingungen für eine Genehmigung der Zu- und Abfahrt zum neuen Aldi-Markt nicht erfüllt werden konnten. Eine Ablehnung durch die Bauverwaltung wäre folglich auf der Rechtsgrundlage des Straßen- und Wegegesetzes zwingend erforderlich gewesen. Der Heimatbund hat zwischenzeitlich den Oberbürgermeister gebeten, die entstandenen Widersprüche aufzuklären und nochmals die Möglichkeiten einer Rücknahme der Genehmigung zu prüfen. 

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Heimatbund Lüttringhausen am :

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Stuhlmüller, aus der Presseberichterstattung über die Sitzung der Bezirksvertretung Lüttringhausen am 29.10.2014 wird erkennbar, dass sich die Bezirksvertretung offenbar mit der verkehrlichen Anbindung des neuen Aldi-Marktes an die Kreuzbergstraße abgefunden hat. Falls dies so sein sollte, würde uns eine solche Haltung allerdings sehr erstaunen, denn wir möchten an einen Beschluss der Bezirksvertretung vom 21.5.2014 erinnern und gerne in Erfahrung bringen, was aus diesem Beschluss zwischenzeitlich geworden ist. Einstimmig bei drei Enthaltungen beschloss die Bezirksvertretung Lüttringhausen am 21.5.2014 folgendes: „1. In Bezug auf die Baugenehmigung, insbesondere die Erschließung zur Kreuzbergstraße, wird die Bezirks-vertretung rechtlichen und anwaltlichen Rat einholen. Insbesondere interessiert, ob dieser Teil der Bauge-nehmigung rechtlich angefochten werden kann und wer klageberechtigt sein könnte. Besteht auch die Mög-lichkeit eines Verwaltungsstreitverfahrens der Bezirksvertretung gegen die Bauverwaltung? 2. Die Mittel für die Rechtsauskunft werden aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemäß § 20 Abs. 7 Landesstraßen- und Wegegesetz anzuordnen, dass die Zufahrt von der Kreuzbergstraße zum Baugebiet geschlossen wird, da eine andere zumindest gleichwerti-ge Verbindung zum öffentlichen Straßennetz von der Schulstraße aus vorhanden ist bzw. vorhanden sein wird, da eine Erschließung von der Kreuzbergstraße durch die dortige Bushaltestelle zur Störung der Sicher-heit und Leichtigkeit des Verkehrs führen wird.“ (Offener Brief)

Andreas Stuhlmüller, Bezirksbürgermeister am :

Sehr geehrter Herr Maar, die in Ihrem offenen Brief geäußerte Vermutung, dass sich die Bezirksvertretung mit dem unglücklichen Zustand der Ausfahrt vom neuen Aldi-Parplatz auf die Kreuzbergstraße abgefunden habe, kann ich für die gesamte Bezirksvertretung nicht bestätigen. Zutreffend ist, dass wir als politisches Gremium bei Erteilung von Baugenehmigungen keine Entscheidungsbefugnis haben, für die - wie bei Geschäften der laufenden Verwaltung üblich - das Bauamt zuständig ist. Dieses hat in den konkreten Fällen bei der Frage der Grundstücksausfahrt leider anders entschieden als wir es für sinnvoll angesehen haben. Unabhängig von den rechtlichen Gegebenheiten habe ich in verschiedenen Gesprächen mit dem Grundstücksentwickler und mit der Firma Aldi versucht, eine reduzierte Lösung, bei der die Ausfahrt auf die Kreuzbergstraße untersagt wäre, auf freiwilliger Basis zu erreichen. Dies hat bisher keine Früchte getragen. Aus diesem Grund ist es derzeit leider nicht möglich, eine entsprechende Änderung der Verkehrssituation herbeizuführen. Die Lage an der Kreuzbergstraße wird aber in jedem Falle nochmals thematisiert, wenn die ersten Erfahrungen mit der neuen Ausfahrt erkennbar sind. Hierzu wird bei Bedarf nochmals eine Diskussion mit der Firma Aldi geführt werden. Zur Frage einer möglichen Prüfung der Baugenehmigung im Klagewege, kann ich Ihnen mitteilen, dass hier aus meiner Sicht keine Möglichkeiten für die Bezirksvertretung bestehen. Da die Erteilung von Baugenehmigungen weder nach der Gemeindeordnung noch nach der Hauptsatzung der Stadt Remscheid in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretungen fallen, wäre die Führung eines Organstreitverfahrens unzulässig. Die Bezirksvertretung ist auch nicht Anlieger oder sonstiger Beteiligter im Baugenehmigungsverfahren, so dass ebenso die Möglichkeit einer Anfechtung vor den Verwaltungsgerichten entfällt. Bei der im von Ihnen zitierten Beschluss geforderten Bereitstellung von Haushaltsmitteln für eine rechtliche Beratung handelt es sich formell, da ein eigenes Haushaltsrecht der Bezirksvertretung nicht vorliegt, nur um eine Willensäußerung gegenüber dem Rat der Stadt, der für die Bereitstellung entsprechender Mittel zuständig wäre. Da berechtigte Aussichten auf eine gerichtliche Überprüfung der Baugenehmigung nicht bestehen, wäre die Verursachung von Kosten durch ein Rechtsgutachten insbesondere bei der prekären Haushaltssituation nicht gerechtfertigt. Der politische Wille, eine juristische Prüfung des Sachverhaltes vornehmen zu lassen, besteht mangels Erfolgsausicht nicht mehr. Mit meinem Vertreter, Jürgen Heuser, bin ich daher schon vor einiger Zeit übereingekommen, den Rat nicht zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln aufzufordern. Der zurzeit entstehenden neuen Verkehrssituation an der Kreuzbergstraße sieht die Bezirksvertretung ebenso wie der Heimatbund sorgenvoll entgegen. Wir müssen aber leider zur Kenntnis nehmen, dass eine politische Einflussnahme derzeit nicht möglich ist. Den Kontakt zum Grundstückseigentümer werden wir zur gegebenen Zeit aber nochmals suchen.

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